Anfuhr von Brennmaterial zum Osterfeuer

Die Anfuhrtermine für Brennmaterial zum Osterfeuer wurden in diesem Jahr wie folgt festgelegt. Es darf nur zu den genannten Tagen angefahren werden, an denen auch eine Aufsicht zugegen ist. Um ein völliges Abbrennen des Osterfeuers zu erreichen und die Umwelt nicht unnötig zu belasten, dürfen folgende Materialien nicht angefahren werden: Baumstümpfe, Möbel, Laub, Plastikmaterialien und Bauschutt.

Bitte bedenken: Ab 1. März besteht Schnittverbot für Hecken und Bäume!

Die Termine für 2019:
Samstag, 2. März 9-12 Uhr
Samstag, 23. März 9-12 Uhr
Samstag, 13. April 9-12 Uhr